Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz

Eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz ist erforderlich für Lautsprecherdurchsagen, Musikdarbietungen in der Öffentlichkeit, Werbeankündigungen über Megafone oder für Stadtfeste.

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Herr Johannsen

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